Aus den Erwägungen: 4.2. Die Beschwerdeführerin beantragt die Herausgabe sämtlicher Unterlagen, die bezüglich der mündlichen Notariatsprüfung in der massgebenden Prüfungssession erstellt wurden, insbesondere die Handnotizen der Prüfungsexperten. Weiter ersucht sie um Edition der Prüfungsfragen und Bewertungsbögen der anderen Kandidaten dieser Prüfungssession in den Fächern Handels- und Stiftungsrecht sowie Ehegüter- und Erbrecht. (…) Nach konstanter bundesgerichtlicher Rechtsprechung unterliegen persönliche Aufzeichnungen von Examinatoren im Hinblick auf die anschliessende Beratung als rein interne Notizen, die nicht zu den Verfahrensakten gehören, nicht der Akteneinsicht.