Seit Abschluss des Darlehensvertrags am 5./11. März 2003 bis zur Kündigung des Vertrags am 24. November 2004 ist somit ein Vertragszins aufgelaufen, welcher den für diesen Zeitraum aufgerechneten Zins von EUR 4132.20 (Differenz zwischen der Darlehenssumme von EUR 107000.— und der per 24. November 2004 [Datum der Kündigung] aufgerechneten «Hauptforderung» von EUR 111182) klar übersteigt. Der Betrag von EUR 111132.20, welcher dem im Kündigungsschreiben vom 24. November 2004 genannten Schuldbetrag entspricht, ist durch die Schuldanerkennung im Darlehensvertrag abgedeckt.