Im Zeitpunkt der Kündigung (24.11.2004) habe die ausstehende Schuld EUR 111132.20 betragen, bestehend aus dem Darlehensbetrag von EUR 107000.— zuzüglich ausstehenden Raten. In der Folge seien die bis zur Einleitung der Betreibung aufgelaufenen Verwertungskosten und Verzugszinse aufgerechnet worden. Der Ausstand im Zeitpunkt der Kündigung ergebe sich auch aus dem Kündigungsschreiben. Auf jeden Fall ausgewiesen sei der Betrag von EUR 107000.—. Aber auch die aufzurechnenden Zinsen seien ohne Weiteres bestimmbar. Beim vereinbarten Jahreszins von 5,56% liege der gesamte Ausstand weit über den verlangen EUR 111132.20.