Ein Darlehen über eine bestimmte Summe liegt immer dann vor, wenn der bestimmte Betrag auf einmal ausbezahlt wurde und in fixen Raten zurückzuzahlen ist. Der Unterschied zum Kontokorrent besteht darin, dass nach einer Rückzahlung ein erneuter Bezug nicht mehr möglich ist. Der Kreditvertrag über eine feste Summe verliert nicht dadurch seinen Charakter als Schuldanerkennung, wenn die Bank ein Konto führt und darin den sich aus den fälligen und geleisteten Rückzahlungen, Zinsen und Spesen ergebenden jeweiligen Saldo festhält, sofern die Zinsen und Spesen bereits im Krediteröffnungsvertrag summenmässig oder prozentual beziffert wurden (Staehelin, Basler Komm., 2. Aufl., Art. 82 SchKG N 122).