Aus der Botschaft lässt sich nichts ableiten. 3.2.2.4. Der Überfall ereignete sich in den Räumlichkeiten der Raiffeisenbank Sempachersee West und damit im Machtbereich dieser Bank als Gewahrsamsinhaberin des von der Kundschaft anvertrauten Geldes. Dabei stellt sich die Frage, ob die sog. Wegnahme des in der Bank im Plastiksack allerdings zurückgelassenen Geldes als ein Tatbestandselement des Diebstahls tatbestandsmässig schon als erfüllt zu betrachten ist. In diesem Kontext spricht sich ein Teil der Lehre dafür aus, dass eine Wegnahme schon dann vollendet sein soll, wenn sich der Täter noch im Machtbereich des bisherigen Gewahrsamsinhabers befindet.