139 StGB N 60; Adolf Schönke/Horst Schröder, Strafgesetzbuch, Komm., 27. Aufl., München 2006). In der Rechtsprechung wird der Begriff der "Apprehensionstheorie" sowohl von kantonalen Gerichten als auch vom Bundesgericht kaum verwendet. Einzig in einem unveröffentlichten Urteil äusserte sich das Bundesgericht mit Hinweis auf Trechsel dahingehend, dass die Apprehensionsheorie als vorherrschend betrachtet werde (Urteil des Bundesgerichts 6S.327/2006 vom 02.11.06 E. 3.2) Aus der Botschaft lässt sich nichts ableiten.