| | Entscheid: | Art. 140 Ziff. 4 StGB. Annahme eines vollendeten Raubes aufgrund der tatsächlichen Herrschaft und der Wegschaffungsmöglichkeit des vom Täter erbeuteten, aber in der Bank zurückgelassenen Geldes als erforderliche Voraussetzung für den Gewahrsamswechsel. ====================================================================== Im Appellationsverfahren vor Obergericht war umstritten, ob beim Raub das Kriterium der "Wegnahme" des nach dem Überfall in der Bank bereits erbeuteten, aber zurückgelassenen Geldes als erfüllt zu betrachten sei. Das Obergericht bejahte diese Frage.