Mit der Inkraftsetzung des HMG im Jahr 2001 wurden mehrere Vollzugsaufgaben, die bis anhin im Kompetenzbereich der Kantone lagen, der mit dem HMG ebenfalls neu geschaffenen Swissmedic übertragen, während bestimmte Vollzugskompetenzen den Kantonen verblieben (Botschaft zu einem Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte vom 1.3.1999, in: BBl 1999 3480; zur Kompetenzaufteilung im Einzelnen vgl. Burri, Swissmedic, Heilmittelgesetz und Strafverfahren, Gesetzeskonkurrenzen, Zuständigkeitskonflikte und Information der Öffentlichkeit, in: Eicker [Hrsg.], Das Verwaltungsstrafrecht im Wandel, Bern 2017, S. 147).