vermochte, entschloss sich der Bundesgesetzgeber dazu, die Materie in einem Bundesgesetz zu regeln (vgl. Kreit, Bekämpfung der Heilmittelkriminalität, Leitfaden für die Praxis, Bern 2016, S. 4 f.). Mit der Inkraftsetzung des HMG im Jahr 2001 wurden mehrere Vollzugsaufgaben, die bis anhin im Kompetenzbereich der Kantone lagen, der mit dem HMG ebenfalls neu geschaffenen Swissmedic übertragen, während bestimmte Vollzugskompetenzen den Kantonen verblieben (Botschaft zu einem Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte vom 1.3.1999, in: BBl 1999 3480;