Auf internationalen Druck hin – da sich die Schweiz im Laufe der Jahre zu einem Umschlagplatz für betäubungsmittelähnliche "psychotropische Stoffe" entwickelt habe, dem mangels entsprechender gesetzlicher Grundlagen nicht beizukommen gewesen sei – wurden die Schlafmittel im Jahr 1996 als sog. psychotropische Stoffe dem Anwendungsbereich des BetmG unterstellt (vgl. Botschaft über den Beitritt der Schweiz zu zwei internationalen Betäubungsmittel-Übereinkommen sowie über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom 22.6.1994, in: BBl 1994 III 1273 ff.). Da die kantonale Kontrolle der Heilmittel offensichtlich weiterhin unbefriedigend blieb und den Anforderungen der Zeit nicht mehr zu genügen