SR 812.212.1) der A AG (nachfolgend: Beschuldigter). Nach einer Einvernahme des Beschuldigten und dem Beizug weiterer Akten stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten am 29. September 2017 ein. Gegen diese Einstellungsverfügung erhob die Bundesanwaltschaft auf Ersuchen von Swissmedic Beschwerde an das Kantonsgericht. Die Bundesanwaltschaft (nachfolgend: Beschwerdeführerin) beantragte unter anderem, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben, die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, anzuklagen oder gegebenenfalls einen Strafbefehl zu erlassen, und der unrechtmässig erzielte Vermögensvorteil bei der A AG sei einzuziehen.