| | Entscheid: | Am 20. Dezember 2016 erstattete das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic (nachfolgend: Swissmedic) bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern Strafanzeige gegen die A AG mit Sitz in Z wegen des Verdachts der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG; SR 812.121). In der Strafanzeige wurde ausgeführt, die A AG habe mehrere Grossisten mit betäubungsmittelhaltigen Präparaten beliefert, ohne im Besitze der entsprechenden Betriebsbewilligung zum Umgang mit kontrollierten Substanzen zu sein.