| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | (Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde in Strafsache am 4. Oktober 2016 abgewiesen, soweit es darauf eintrat [1B_263/2016].) | | | Entscheid: | Die Staatsanwaltschaft führt gegen den Beschuldigten E eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung. Das gegen den Mitbeschuldigten A geführte Strafverfahren wurde rechtskräftig eingestellt. Als dessen Verteidiger amtete Rechtsanwalt M. Dieser teilte der Staatsanwaltschaft nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen A mit, dass er die Interessen des Beschuldigten E vertrete.