Die mediale Justizkritik könne sich auch auf aufgehobene Urteile beziehen, womit die Medien gerade auch in nicht rechtskräftige Urteile Einsicht haben müssten. Die Kenntnis noch nicht rechtskräftiger oder aufgehobener Urteile könne überdies eine kritische Auseinandersetzung mit späteren Entscheiden in der gleichen Sache erleichtern (BGer-Urteil 1C_123/2016 vom 21.6.2016 E. 3.8 f.).