und zwar unabhängig davon, ob sie in der Folge beim Bundesgericht angefochten oder von diesem sogar aufgehoben worden sind und dementsprechend nicht rechtskräftig wurden. Das Bundesgericht führte aus, mit der Praxis, die Einsicht auf rechtskräftige Urteile zu beschränken, werde die Kontrollfunktion der Medien untergraben. Die mediale Justizkritik könne sich auch auf aufgehobene Urteile beziehen, womit die Medien gerade auch in nicht rechtskräftige Urteile Einsicht haben müssten.