5. (…) 6. Zu klären bleibt somit noch, ob Art. 69 Abs. 2 StPO und/oder das verfassungs- und völkerrechtlich garantierte Prinzip der Justizöffentlichkeit und/oder die Informations- oder Medienfreiheit Pressevertretern auch einen Rechtsanspruch einräumen, von nicht in Rechtskraft erwachsenen Strafbefehlen Kenntnis zu nehmen. 6.1. 6.2.