Eine Mehrzahl der Verurteilungen wird mittels Strafbefehl ausgesprochen (vgl. zum Ganzen Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom 21.12.2005, in: BBl 2006 1289 ff.; Daphinoff, Das Strafbefehlsverfahren in der Schweizerischen Strafprozessordnung, Diss. Freiburg 2012, S. 3 ff.). 5. (…) 6. Zu klären bleibt somit noch, ob Art. 69 Abs. 2 StPO und/oder das verfassungs- und völkerrechtlich garantierte Prinzip der Justizöffentlichkeit und/oder die Informations- oder Medienfreiheit Pressevertretern auch einen Rechtsanspruch einräumen, von nicht in Rechtskraft erwachsenen Strafbefehlen Kenntnis zu nehmen.