Schon vor Inkrafttreten der StPO haben die Kantone in zunehmendem Mass von der Möglichkeit der Erledigung eines Strafverfahrens mittels Strafbefehl (bzw. "Strafmandat", "Strafverfügung" oder "Strafbescheid") Gebrauch gemacht. Da der Gesetzgeber die dadurch erzielte Verfahrensbeschleunigung in Fällen leichterer Kriminalität positiv einschätzte, hat er das Institut des Strafbefehlsverfahrens in die StPO aufgenommen. Das Strafbefehlsverfahren hat in der Strafrechtspraxis eine herausragende Bedeutung erlangt. Eine Mehrzahl der Verurteilungen wird mittels Strafbefehl ausgesprochen (vgl. zum Ganzen Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom 21.12.2005, in: BBl 2006 1289 ff.;