Denn ob überhaupt eine beabsichtigte Straftat ausgeführt wird, welche (technischen) Vorkehrungen dafür sonst noch erforderlich sind und wie sie (in organisatorischer Hinsicht) durchgeführt werden soll, hängt wesentlich von der Beantwortung solcher Fragen über den ins Auge gefassten Tatort ab. Mit anderen Worten könnte nicht davon gesprochen werden, der Beschuldigte habe durch seine angebliche Fragerei Vorkehrungen getroffen, von denen vernünftigerweise angenommen werden muss, er werde seine damit manifestierte Deliktsabsicht ohne Weiteres in Richtung der Ausführung des Raubs weiterverfolgen.