O., N 227). Die eidgenössische Finanz¬marktaufsicht FINMA hat in ihrem Rundschreiben 2008/7 betreffend die Auslagerung von Geschäftsbereichen von Banken die Voraussetzungen umschrieben, unter denen Outsourcing-Lösungen den Erfordernissen einer angemessenen Organisation, des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes entsprechen.