Die Vorinstanz rechnete dem Gesuchsteller Autokosten von monatlich Fr. 1'114.-- an, wobei nur die Motorfahrzeugversicherung und die Verkehrssteuer von monatlich Fr. 114.-- ausgewiesen sind. Falls das Auto Kompetenzcharakter hat, werden bei der Notbedarfsberechnung bei der unentgeltlichen Rechtspflege lediglich die festen und veränderlichen Auslagen wie Fahrzeugsteuer, Versicherung, Benzinkosten sowie ein angemessener Betrag für die Instandhaltung des Autos berücksichtigt (vgl. Jozic/Boesch, a.a.O., S. 27). Ausgehend von einer Fahrstrecke von ca. 80 km pro Weg ergibt dies monatliche Benzinkosten von rund Fr. 400.--.