mit Fr. 15'238.-- ausgewiesen ist. Allfällige Nachsteuern können demnach nicht sehr hoch ausfallen und sollten problemlos mit dem sehr grosszügig berechneten Grundbetrag zahlbar sein. Beträge an die zukünftigen Steuern können ebenfalls nicht in die Notbedarfsberechnung eingerechnet werden, da der Gesuchsteller nicht nachweist, dass er bis anhin die Steuern immer bezahlt hat. 6.4. 6.5. 6.6. 7. |