Mit dieser Berechnung hat sie den finanziellen Verhältnissen des Gesuchstellers grosszügig Rechnung getragen. Würde man nämlich von der möglichen Hausgemeinschaft ausgehen und lediglich den praxisgemässen Zuschlag von 30 % berücksichtigen, läge der Grundbetrag um ca. Fr. 500.-- pro Monat tiefer. 6.3. Der Gesuchsteller kritisiert dies, da er bei seinem Einkommen mit monatlichen Steuerrücklagen von ca. Fr. 1'000.-- rechnen müsse. Nur bei einem normalen, mittleren Einkommen könnten die Steuern mit dem Grundbetrag bezahlt werden. Zudem fielen bei ihm in nächster Zeit noch Nachsteuern für die letzten drei Jahre an.