Des Weitern rechnete die Vorinstanz dem Gesuchsteller sämtliche Hypothekarzinsen, Neben- und Unterhaltskosten als Auslagen an, obwohl er kaum ein Einfamilienhaus alleine bewohnt. In seiner Eingabe zum Kostenerlassgesuch vom 10. November 2015 gab er denn auch an, dass "wir" das Haus selber gebaut haben. Die von der Vorinstanz angerechneten Wohnkosten sind demnach sehr grosszügig berechnet und hätten auch nur anteilsmässig angerechnet werden können.