5. 6. Der Gesuchsteller kritisiert hierbei, dass die Vorinstanz ihm die Amortisation von monatlich Fr. 592.-- nicht angerechnet habe. Zur Beurteilung eines Kostenerlassgesuchs werden praxisgemäss die Richtlinien über die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (UR) herangezogen. Besitzt der UR-Gesuchsteller ein eigenes von ihm bewohntes Haus, so ist bei der Notbedarfsberechnung anstelle des Mietzinses der Liegenschaftsaufwand zum Grundbetrag hinzuzurechnen. Dieser besteht aus dem Hypothekarzins, den öffentlich-rechtlichen Abgaben und den durchschnittlichen Unterhaltskosten.