Es bewilligte daher die Bezahlung der Verfahrenskosten in monatlichen Raten von je Fr. 1'900.--. Der Gesuchsteller reichte dagegen Beschwerde ein und beantragte die Herabsetzung der monatlichen Raten auf Fr.500.-- und den Beginn der Ratenzahlung erst auf den 1. Juli 2016 festzusetzen. Zudem bat er in Erwägung zu ziehen, ihm einen Teil seiner Schulden zu erlassen. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Aus den Erwägungen: