Am 15. November 2015 stellte der Gesuchsteller beim Kriminalgericht ein Gesuch um Erlass der ihm auferlegten Untersuchungs- und Gerichtskosten von Fr. 38'747.50. Das Kriminalgericht wies das Gesuch ab, da es zum Schluss kam, dem Gesuchsteller verbleibe nach Abzug der anrechenbaren Aufwendungen für die standesgemässe Lebensführung von seinem Einkommen ein monatlicher Nettoüberschuss von Fr. 1'967.55, den er für die ratenweise Tilgung der ihm auferlegten Verfahrenskosten aufwenden könne. Es bewilligte daher die Bezahlung der Verfahrenskosten in monatlichen Raten von je Fr. 1'900.--.