| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: Mit Strafbefehl vom 20. Februar 2015 wurde der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft wegen des Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf Autostrasse, begangen am 12. Oktober 2014 in Z., mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 50.-- bestraft. Gegen den Strafbefehl erhob der Beschuldigte fristgemäss Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt in der Folge am Strafbefehl fest und überwies ihn am 21. August 2015 zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Hochdorf.