| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A stellte an die Staatsanwaltschaft (Beschwerdegegnerin) ein Gesuch um Umwandlung der per Strafbefehl ausgesprochenen und rechtskräftigen unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Tagen in gemeinnützige Arbeit oder in eine stationäre Therapie. Die Staatsanwaltschaft lehnte dieses Begehren mit Verfügung vom 10. September 2015 ab, wogegen A Beschwerde erhob. Aus den Erwägungen: (…) 2. 2.1. 2.2. Die Zuständigkeit zum Erlass eines solchen selbstständigen nachträglichen Entscheids, der einer gerichtlichen Behörde übertragen ist, liegt gemäss Art.