Dies gilt auch, wenn derselbe Entscheid bezüglich anderen Inhalten, wie bspw. den Schuldpunkt, mit Berufung angefochten wird, was zu einer Gabelung des Rechtsmittelweges mit unterschiedlichen Fristen führt. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Mit Urteil vom 11. November 2013 verurteilte das Bezirksgericht Luzern A u.a. wegen mehrfachen Ehrverletzungsdelikten und versuchten Nötigungen. Dagegen meldete Rechtsanwalt B in seiner Funktion als amtlicher Verteidiger Berufung an.