BGer-Urteil 1B_171/2013 vom 11.6.2013 E. 2.4). In dieser Hinsicht verweist der Beschwerdeführer auf Ziff. 90 seiner Einvernahme vom 13. Mai 2014, welche folgende Frage der Staatsanwaltschaft an den Beschwerdeführer enthält: "Aufgrund der Aussagen von A und (der) Untersuchungsergebnisse ergibt sich, dass A im Raum N und O mehrmals für nicht kreditfähige Personen Kredite vermittelt hat. Wussten Sie davon?" Der Beschwerdeführer antwortete mit "Nein". Nach Ansicht des Beschwerdeführers zeige die Fragestellung auf, dass die Beschwerdegegnerin Bezug auf die weiteren A vorgeworfenen Fälle des Kreditbetrugs genommen habe.