fälschte, sondern um die Frage, ob der Privatkreditantrag der X Bank AG und der Kreditantrag bei der Bank-zzz AG dem Plan und Willen des Beschwerdeführers entsprechend eingereicht worden sind. Zu Recht weist die Beschwerdegegnerin darauf hin, dass diese und ähnliche vom Beschwerdeführer aufgeworfene Fragen, gestützt auf die Aussagen des Beschwerdeführers und jenen von A sowie die Akten SA4 dd eee ff, zu gegebener Zeit durch das ordentliche Gericht zu beurteilen sein werden. Zur Zeit bestehen keine Hinweise, dass der Beizug der Strafakte SA4 aa b cc resp.