| | Entscheid: | Die Staatsanwaltschaft (nachfolgend Beschwerdegegnerin) führt gegen A ein umfangreiches Strafverfahren, u.a. wegen Verdachts des gewerbsmässigen Betrugs. Er soll in unterschiedlicher Täterzusammensetzung bei verschiedenen Banken Privatkredite für nicht kreditfähige Personen erlangt oder dies versucht haben. In diesem Verfahren dehnte die Beschwerdegegnerin am 6. Juni 2013 das Strafverfahren gegen B (Beschwerdeführer) aus. Die Untersuchungsakten in Sachen des Beschwerdeführers waren vorerst aktenmässig im Hauptverfahren SA4 aa b cc integriert. Seit Ende 2013 wird die Untersuchung gegen den Beschwerdeführer unter der Aktennummer SA4 dd eee ff geführt.