| | | Entscheid: | Im Untersuchungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern beauftragte die Staatsanwaltschaft Dr. med. A mit der forensisch-psychiatrischen Begutachtung des Beschuldigten. Der Verteidiger beantragte, es sei ihm die Teilnahme an der psychiatrischen Exploration seines Mandanten zu bewilligen. Auf Beschwerde des Beschuldigten hin hatte das Kantonsgericht zu entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft das Ersuchen des Verteidigers zu Recht abgelehnt hatte. Aus den Erwägungen: 4. 4.1.