| | Entscheid: | Das Kriminalgericht auferlegte A mit Urteilen vom 30. März 2006 und 28. Mai 2009 die Verfahrenskosten. Beide Strafurteile wurden rechtskräftig. Am 28. Juni 2007 leistete A eine Teilzahlung von Fr. 100.--. A stellte beim Kriminalgericht ein Gesuch um Kostenerlass, woraufhin ihm der Kriminalgerichtspräsident mit Verfügung vom 6. Mai 2014 bewilligte, die ausstehenden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 6'995.50 in monatlichen Raten à Fr. 840.-- zu leisten. Auf Beschwerde des A hin hatte das Kantonsgericht über eine weitergehende Stundung der Kriminalgerichtskosten zu entscheiden. Aus den Erwägungen: 2. 2.1.