23 UWG auszugehen. Ob sich das Antragsrecht vorliegend (auch) auf Art. 45a des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 784.10) stützen liesse, kann offen bleiben. 5. 5.1. Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Strafverfahrens zum anderen mit dem fehlenden Vorliegen der materiellen Voraussetzungen von Art. 3 lit. o UWG. 5.2. (…) 5.3. 5.3.1. Gemäss Art. 3 lit.