Das Konto lautet auf die C AG, was dem Vater des Beschuldigten offenbar nicht bewusst war. Der Beschuldigte ist einziger Verwaltungsrat der C AG und führt Einzelunterschrift. Der Beschuldigte hat die ihm persönlich zustehenden Fr. 18 Mio. auf das Konto einer juristischen Person überweisen lassen, an der er wirtschaftlich berechtigt ist. Die Voraussetzungen für einen Durchgriff im Sinn der zitierten bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind damit erfüllt. |