Dass die beschlagnahmten Vermögenswerte vorliegend erstelltermassen keinen Zusammenhang zur untersuchten Straftat aufweisen, ändert daran nichts. 6.3. Gemäss Vertrag verzichtete der Beschuldigte gegenüber seinem Vater vorbehaltlos und unbedingt auf sein gesetzliches Pflichtteilsrecht sowie alle Ausgleichspflichtteile und Pflichtteilsergänzungsansprüche an dessen Nachlass. Als Gegenleistung für diesen Verzicht erhielt er von seinem Vater einen einmaligen Betrag in Höhe von Fr. 18 Mio. Gemäss Vertrag hatte die Zahlung auf ein Bankkonto zu erfolgen. Die Zahlung der Fr. 18 Mio. erfolgte auf dieses Konto. Das Konto lautet auf die C AG, was dem Vater des Beschuldigten offenbar nicht bewusst war.