Die Staatsanwaltschaft führte gegen A eine Strafuntersuchung wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten. Die Privatklägerin erfuhr vom Vater des Beschuldigten, dass dieser den Beschuldigten mit Fr. 18 Mio. begünstigt und diesen Betrag auf ein Konto bei der Bank Z überwiesen habe. Die Privatklägerin ersuchte die Staatsanwaltschaft um Erlass einer Beschlagnahmeverfügung betreffend dieses Konto. Die Staatsanwaltschaft verfügte gestützt darauf gegenüber der Bank Z die unverzügliche Sperre des Kontos, bis zu einem bestimmten Mindestsaldo. Aus den Erwägungen: 5. 5.1.