Jedoch ist bei der Verwendung von Sachverhaltsumschreibungen in Beiblättern grosse Zurückhaltung geboten. Sie erscheint hauptsächlich in Fällen von Übertretungen, die besonderer technischer Sachverhaltsabklärungen bedürfen, wie beispielsweise der Auswertung von Fahrtschreiber-Einlageblättern, zulässig. Sodann hat das Strafbefehlsformular die dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikte selber eindeutig zu benennen und ausdrücklich auf die Beilage Bezug zu nehmen bzw. diese als integrierenden Bestandteil zu bezeichnen.