Der Bericht enthält keine andere Personen betreffenden Sachverhalte. Vielmehr geht aus der ersten Seite aufgrund der Personalien und weiteren Angaben klar hervor, dass sämtliche untersuchten Sachverhalte dem Beschuldigten angelastet werden. Im Gegensatz zu einem generellen polizeilichen Ermittlungsbericht bzw. Polizeirapport sind auch keine Ausführungen zur Anzeigestellung, zu weiteren Verfahrenshandlungen oder Untersuchungsergebnissen vorhanden.