Zu Recht fordert er – als gemäss eigenen Aussagen hauptsächlich von der Alters- und Hinterlassenenversicherung lebender Rentner – keine Entschädigung für eine wirtschaftliche Einbusse bzw. keinen Lohnausfall und macht nicht geltend, durch das Strafverfahren in seiner nächtlichen Aushilfsarbeit verhindert worden zu sein. In der angefochtenen Verfügung stand einzig die Entschädigung des durch die eingestellte Untersuchung kausal verursachten Aufwands zur Beurteilung.