Dem in der vorinstanzlichen Verfügung sowie von den Parteien genannten BGer-Urteil 6B_321/2014 vom 7. Juli 2014 lag folgender prozessualer Sachverhalt zugrunde: Das Kantonsgericht hiess eine Berufung einer beschuldigten Person, die erstinstanzlich wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt wurde, infolge Verletzung des Anklageprinzips gut und wies die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück zur Ergänzung der Anklage im Sinn der Erwägungen. Die Anklage basierte auf einem ungenügend begründeten Strafbefehl. Das Kantonsgericht führte dabei aus, es bleibe der Staatsanwaltschaft überlassen, in welchem Mass sie Beweisergänzungen vornehmen und die Anklage verbessern wolle.