BGer-Urteil 6S.4/2006 vom 26.6.2006 E. 3; eine ausführliche Darstellung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der Lehre zur Terminologie und zu den Rechtsfolgen der Fehlerhaftigkeit von Verfahrenshandlungen im Bereich des Strafprozessrechts findet sich bei Chen, Der Verzicht auf Verfahrensrechte durch die beschuldigte Person im Schweizerischen Strafprozess, Diss. Zürich 2014, S. 161-169, mit zahlreichen Hinweisen). Nichtig wäre etwa ein von einer offensichtlich weder sachlich, örtlich noch funktionell zuständigen Behörde erlassener Strafbefehl (vgl. BGE 127 IV 20 E. 2b/cc;