Auf die Frage, ob auch andere Arbeiter den Zugang von der Plattform zum Gerüst genommen hätten, antwortete der Beschuldigte, für ihn sei dieser Zugang gesperrt gewesen, als der Mannschaftscontainer weggekommen sei. Auch C, Bauführer D AG und ebenfalls Beschuldigter, gab anlässlich der delegierten Einvernahme bei der Polizei vom 22. November 2012 zu Protokoll, das Geländer der Plattform sei korrekt erstellt worden. Meldungen zur Mangelhaftigkeit der Plattform oder des Gerüsts habe es nicht gegeben. Nachdem der Container abtransportiert worden sei, sei an dessen Standort ein abgedecktes Regendach erstellt worden.