Der Beschuldigte sagte anlässlich der delegierten Einvernahme bei der Polizei vom 15. November 2012 aus, dass es keine Meldungen über Mängel am Gerüst und der Plattform gegeben habe. Er habe sich zum Unfallzeitpunkt in seinem Bauleiterbüro auf der Plattform, wo vorgängig der Mannschaftscontainer gestanden habe, aufgehalten. Auf die Frage, ob auch andere Arbeiter den Zugang von der Plattform zum Gerüst genommen hätten, antwortete der Beschuldigte, für ihn sei dieser Zugang gesperrt gewesen, als der Mannschaftscontainer weggekommen sei.