Auch im Einstellungsentscheid wird nicht weiter darauf eingegangen, ob die Arbeitsplätze auf dem Baugerüst über vorschriftsgemässe Zugänge verfügten. 7.3.4. Wie oben dargelegt, kann eine sachgerechte Entscheidung darüber, ob eine Verurteilung wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist, erst getroffen werden, wenn der relevante Sachverhalt ermittelt ist. Ohne zusätzliche Sachverhaltsabklärungen, ob Warnhinweise angebracht oder Betretungsverbote ausgesprochen worden waren und ob weitere Zugänge zu den Arbeitsplätzen auf dem Baugerüst bestanden hatten, kann nicht abschliessend beurteilt werden, ob die Plattform bzw. das Baugerüst tatsächlich vorschriftsgemäss erstellt worden sind.