7.3.3. Des Weiteren schreibt Art. 45 BauAV in Bezug auf Zugänge zu den Arbeitsplätzen auf dem Gerüst vor, dass Gerüste über sichere Zugänge verfügen müssen (Abs. 1) und für jeden Arbeitsplatz in höchstens 25 Meter Entfernung ein Zugang vorhanden sein muss (Abs. 2). Nachdem der zweite Baucontainer abgebaut worden war, existierte kein Weg mehr über die Plattform zum Baugerüst. Der offizielle Zugang zum Baugerüst führte gemäss Aussage des Beschwerdeführers über den Eingang im Keller des Gebäudes. Weder der Beschuldigte noch der ebenfalls beschuldigte C, D AG, wurden von der Polizei über offizielle Zugänge zum Baugerüst befragt.