Wo besondere Normen ein bestimmtes Verhalten gebieten, bestimmt sich das Mass der dabei zu beachtenden Sorgfalt in erster Linie nach diesen Vorschriften. Bei der Bestimmung des im Einzelfall anzuwendenden Massstabs sorgfaltsgemässen Verhaltens kann auf die Bestimmungen zurückgegriffen werden, die der Unfallverhütung und der Sicherheit dienen. So indiziert etwa die Nichteinhaltung der gestützt auf Art. 83 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) erlassenen Vorschriften über technische Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen in aller Regel eine Sorgfaltswidrigkeit.