Die Beurteilung der Frage, wie diese Anklageschrift, welche strafrechtlich noch nicht rechtskräftig beurteilte Vorwürfe enthält, beweisrechtlich zu würdigen ist, obliegt dem ausserkantonalen Gericht. 4.5. Weiter ist zu prüfen, ob der Einsichtnahme überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen (vgl. oben E. 4.3). In der angefochtenen Verfügung werden keine öffentlichen Interessen genannt, welche einer Einsichtnahme entgegenstehen würden. Die Akteneinsicht führt insbesondere zu keiner Verzögerung der Durchführung des Strafverfahrens. Die Beschwerdeführerin hat angeboten, vor Ort Einsicht in dieses Dokument zu nehmen, falls eine Zusendung von Kopien nicht möglich sei.